Referenz Wohnen - Kauf - Overath

Baugrundstück mit Altbestand in Ortsrandlage von Overath - Gebotsverfahren

Overath
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
51491
Ort
Overath
Grundstück
1.498 m²
vermarktungsstatus
Referenz

Beschreibung:

Lassen Sie sich von diesem Grundstück überzeugen und Ihre Träume wahr werden!

Lage, Grundstück und die baulichen Möglichkeiten - das sind hier die schlagenden Argumente!

Das idyllische und naturbelassene Grundstück mit weitem Blick ins grüne Tal ist der Garant für Ihr Glück in Ortsrandlage von Overath.

Die vielfältigen Freizeitaktivitäten rund um Overath-Steinenbrück lassen die Herzen der Outdoor-Fans höher schlagen: Wandern, Reiten, Golfen, Radeln und noch viel mehr!

Bitte beachten Sie, dass sich auf diesem Grundstück ein Abrissobjekt befindet!

Lagebeschreibung:

Steinenbrück ist ein Stadtteil von Overath, liegt östlich von Köln und zeichnet sich durch eine gute Verkehrsanbindung, sowohl durch öffentliche Verkehrsmittel als auch an die BAB A4 und A3 aus.

Die Entfernung zur Kölner Innenstadt beträgt nur 23 km und dennoch wohnen Sie in einer ruhigen Lage mit einem hohen Freizeitwert.
Hier genießen Sie eine reizvolle Umgebung mit schönen alten Kirchen, Fachwerkhäusern und Baudenkmälern. Die Flusstäler sind ideal für Wanderungen und Reitausflüge. Golfsportfreunde finden in der Region zahlreiche und interessante Plätze vor.

In Steinenbrück finden Sie eine gute Versorgung des täglichen Bedarfs vor: Lebensmittelmärkte, Ärzte, Banken, Postamt, Kindergarten und eine Grundschule.

Die besonders gute Verkehrslage ist auch für Pendler attraktiv. Mit dem PKW erreichen Sie in 30 min sowohl den Kölner Hbf als auch den Flughafen Köln-Bonn und in 40 min sind Sie im Bonner Zentrum.
Mit dem Bus sind Sie in 10 min am Overather Bf. Von dort aus fährt die RB alle 30 min nach Köln.

Ausstattung:

Energieausweis:

Ausstattungsbeschreibung:

Die ausführliche Beschreibung der Ausstattung erhalten Sie in unserem PDF-Exposé.

Bitte senden Sie uns hierzu eine Anfrage.

Sonstige Angaben:

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Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Fragen Sie uns auch nach den zurzeit interessanten Finanzierungsmöglichkeiten!

Anmerkung zum Gebotsverfahren:
Nach der Besichtigung der Immobilie haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist ein schriftliches Kaufangebot abzugeben.
Alle eingegangenen Gebote werden ausgewertet. Bei der Auswahl des Käufers können neben der gebotenen Summe auch weitere Kriterien, wie beispielsweise Finanzierungsnachweise oder Einkommensverhältnisse, eine Rolle spielen.
Mit der Abgabe eines Gebots entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

Dieses Angebot basiert auf Angaben Dritter. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.